Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer heute ergangenen Entscheidung klargestellt, dass Verbraucher in Fällen von Fernabsatzverträgen mit automatisch verlängerten Abonnements grundsätzlich nur einmal ein Widerrufsrecht haben, es sei denn, der Verbraucher wurde beim Vertragsabschluss nicht ausreichend über die Kosten informiert.
Das Urteil erging im Zusammenhang mit einem Fall, bei dem das Unternehmen Sofatutor kostenfreie Testabonnements anbot, die sich nach Ablauf in kostenpflichtige Abonnements umwandelten und automatisch verlängerten.
Der EuGH stellte fest, dass Verbraucher in solchen Fällen ein erneutes Widerrufsrecht haben, wenn sie nicht ausreichend über die Kosten informiert wurden. Dies betont die Bedeutung der transparenten Information der Verbraucher über die Vertragsbedingungen bei Fernabsatzgeschäften. Wenn der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert wurde, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, entsteht ein „Zweites“ Widerrufsrecht, das mit dem Beginn des kostenpflichtigen Zeitraums einsetzt.
EuGH Urteil vom 05.10.2023 C-565/22