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Kündigung des Probeabos verpasst – EuGH hilft mit Widerrufsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer heute ergangenen Entscheidung klargestellt, dass Verbraucher in Fällen von Fernabsatzverträgen mit automatisch verlängerten Abonnements grundsätzlich nur einmal ein Widerrufsrecht haben, es sei denn, der Verbraucher wurde beim Vertragsabschluss nicht ausreichend über die Kosten informiert. Das Urteil erging im Zusammenhang mit einem Fall, bei dem das Unternehmen Sofatutor kostenfreie…