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Dresden Administrative Court decision of 02.12.2020: Unrestricted mouth-nose cover in public spaces disproportionate
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 02.12.2020, Az. VG Dresden 02.12.2020 – 6 L 824/20 hier im Volltext, in einem von mir selbst betriebenen Verfahren, einen Beschluss veröffentlicht, wonach die in der Allgemeinverfügung angeordnete uneingeschränkte Maskenpflicht im öffentlichen Raum unverhältnismäßig und rechtswidrig ist.
