Category: Tenancy law

  • BGH: Wenn aus einem vorübergehenden Nutzungswunsch plötzlich Eigenbedarf wird

    BGH: When a temporary desire for use suddenly becomes personal use

    Mit seinem Urteil vom 24. September 2025 (VIII ZR 289/23) hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Grenzen des Mieterschutzes verschoben. Unter dem Deckmantel einer „Präzisierung“ der Abgrenzung zwischen Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) öffnet das Gericht Tür und Tor für eine erheblich weiter…