Kategorie: Covid-19
Verwaltungsgericht Dresden Beschluss v. 02.12.2020: Uneingeschränkte Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 02.12.2020, Az. VG Dresden 02.12.2020 – 6 L 824/20 hier im Volltext, in einem von mir selbst betriebenen Verfahren, einen Beschluss veröffentlicht, wonach die in der Allgemeinverfügung angeordnete uneingeschränkte Maskenpflicht im öffentlichen Raum unverhältnismäßig und rechtswidrig ist.